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Herzlich willkommen.
Ich bin Cembra AI Assistant und unterstütze Sie gerne bei Ihren Fragen zur Raten-Versicherung Plus.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Gut zu wissen
Raten-Versicherung: Was ist das?
Die Cembra Raten-Versicherungen schützen Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie Ihre monatlichen Kreditraten aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht mehr bezahlen können. Je nach Versicherungsvariante sind unterschiedliche Risiken versichert. Die Versicherung übernimmt im Schadenfall die versicherten Kreditraten gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Versicherungsvarianten: Welche Ratenversicherungen gibt es?
Raten-Versicherung
Für Angestellte mit Privatkredit.
Raten-Versicherung Plus
Erweiterter Versicherungsschutz für Angestellte mit Privatkredit.
Raten-Versicherung für Selbständige
Versicherungsschutz für selbstständig Erwerbende mit Privatkredit.
Leistungen: Was ist versichert?
Raten-Versicherung
Versichert sind:
-
vollständige Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit
-
vollständige Erwerbsunfähigkeit
Raten-Versicherung Plus
Versichert sind:
-
vollständige Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit
-
vollständige Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit
-
Plus monatliche Barauszahlung von CHF 500.– auf ein Konto Ihrer Wahl
Raten-Versicherung für Selbständige
Versichert sind:
-
vollständige Arbeitsunfähigkeit
-
schwere Krankheit
Versicherungsleistung: Welche Kosten werden übernommen?
Die Versicherung übernimmt die versicherten monatlichen Kreditraten gemäss Ihrer Versicherungsvariante und den AVB. Die Höhe der Leistung richtet sich nach Ihrem Kreditvertrag und den vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen.
Selbstständigkeit: Welche Leistungen gelten für selbstständig Erwerbende?
Für Kundinnen bzw. Kunden mit der Variante Raten-Versicherung für Selbständige gelten besondere Leistungsbedingungen.
Versichert sind:
-
vollständige Arbeitsunfähigkeit
-
schwere Krankheit
Eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit ist für selbstständig Erwerbende nicht vorgesehen.
Karenzfrist und Wartefrist: Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Karenzfrist. Die genaue Dauer hängt von Ihrer Versicherungsvariante und dem versicherten Risiko ab. Massgebend sind die AVB.
Raten-Versicherung
-
Karenzfrist: 60 Tage
-
Wartefrist: 60 Tage
Raten-Versicherung Plus
-
Karenzfrist: 60 Tage
-
Wartefrist: 60 Tage
Raten-Versicherung für Selbständige
-
Karenzfrist: 30 Tage
-
Wartefrist: 30 Tage
Ausschlüsse: Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind bestimmte Ereignisse und Situationen, beispielsweise:
-
bereits bekannte Krankheiten oder Beschwerden
-
vorsätzlich verursachte Ereignisse
-
freiwillig herbeigeführte Arbeitslosigkeit (trifft bei der Variante Raten-Versicherung für Selbständige nicht zu).
Die vollständigen Ausschlüsse finden Sie in den AVB Ihrer Versicherungsvariante.
Kosten: Wie viel kostet die Versicherung?
Die Versicherungsprämie richtet sich nach Ihrer gewählten Versicherungsvariante und Ihrem Kreditvertrag. Die für Sie gültige Prämie finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
Prämienzahlung: Wie wird die Prämie bezahlt?
Die Versicherungsprämie wird zusammen mit Ihrem Kreditvertrag bzw. gemäss den vertraglichen Vereinbarungen verrechnet.
Abschluss: Wer kann eine Raten-Versicherung abschliessen?
Sie können eine Raten-Versicherung abschliessen, wenn Sie die jeweiligen Aufnahmebedingungen der gewählten Versicherungsvariante erfüllen. Massgebend sind die Beitrittserklärung und die AVB.
Abschluss: Wie kann ich eine Raten-Versicherung abschliessen?
Die Versicherung wird zusammen mit dem entsprechenden Kreditvertrag abgeschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Customer Support oder während Ihrer persönlichen Beratung.
Pflichtversicherung: Ist die Versicherung obligatorisch?
Nein. Der Abschluss einer Raten-Versicherung ist freiwillig.
Laufzeit: Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt gemäss den Bestimmungen Ihrer Versicherungsbestätigung und den AVB.
Kündigung: Wie kann ich die Versicherung kündigen?
Sie können die Raten-Versicherung innerhalb von 30 Tagen nach Versicherungsbeginn kostenlos kündigen.
Nach Ablauf der ersten 30 Tage können Sie die Raten-Versicherung mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen per Monatsende kündigen. Die Kündigung muss in beiden Fällen schriftlich erfolgen:
Cembra Money Bank AG, Bändliweg 20, 8048 Zürich
Leistungsfall melden: An wen wende ich mich im Schadenfall?
Leistungsfälle können online über das Schadenportal der AXA eingereicht werden. Für die Prüfung des Leistungsanspruchs können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Erforderliche Unterlagen: Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Schadenfall können beispielsweise folgende Dokumente erforderlich sein:
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Arztzeugnisse
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Arbeitsunfähigkeitsbestätigungen
-
Bestätigungen der Arbeitslosenversicherung
-
weitere Nachweise gemäss AVB
Leistungsprüfung: Wer entscheidet über den Leistungsanspruch?
Über den Leistungsanspruch entscheidet ausschliesslich die AXA Versicherungen AG gemäss den Versicherungsbedingungen.
Leistungserbringung: Wie erfolgt die Leistung im Leistungsfall?
Im Schadenfall erhalten Sie von der Versicherung direkt eine einmalige Überweisung auf Ihr Cembra Konto und müssen nichts mehr unternehmen.
Versicherungspartner: Wer erbringt den Versicherungsschutz?
Die Cembra Money Bank AG ermöglicht den Zugang zur Versicherungslösung. Versicherer ist die AXA Versicherungen AG. Mit dem Abschluss treten Sie dem Kollektivversicherungsvertrag zwischen AXA und Cembra bei.
Versicherungsbedingungen: Wo finde ich die AVB und weitere Vertragsdokumente?
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie weitere Informationen zu Ihrer Versicherungsvariante finden Sie hier:
-
picture_as_pdf Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für Kredite
-
picture_as_pdf Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für Leasing
Massgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbestätigung, die Beitrittserklärung sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.