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Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie volljährig und erwerbstätig sind. Die Vergabe des Kredits erfolgt nach Prüfung Ihrer persönlichen Angaben und in Anlehnung an das Konsumkreditgesetz (KKG) und bankinternen Richtlinien. Eine Kreditvergabe ist verboten, wenn sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt (gesetzliche Angabe gem. Art. 3 UWG).
Der Zinssatz liegt zwischen 7,95% und 10,95%. Der exakte Zinssatz wird nach Bearbeitung Ihres Antrags und in Absprache mit Ihnen festgelegt. Dies geschieht aufgrund der persönlichen Gegebenheiten und allenfalls anhand früherer oder bestehender Verträge. Die Kosten des Kredits ergeben sich aus dem Kreditbetrag, der Laufzeit und dem Zinssatz. Benutzen Sie unseren Barkredit-Rechner, um sich über Details zu informieren.
Bei einem positiven Finanzierungsentscheid senden wir Ihnen eine Offerte zu. Wenn Sie uns diese unterschrieben zurücksenden, erhalten Sie den vereinbarten Geldbetrag nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist von 14 Arbeitstagen auf Ihr Konto überwiesen. Weitere Informationen zum Antragsprozess erhalten Sie hier.
Zur Bearbeitung Ihres Finanzierungsgesuchs benötigen wir Ihren vollständig ausgefüllten Kreditantrag, eine Ausweiskopie (Kopie Ihres Passes, Ihrer Identitätskarte oder Ihres Führerausweises. Für Ausländer benötigen wir zusätzlich eine Kopie Ihres Ausländerausweises) sowie eine aktuelle Lohnabrechnung. Wir werden Sie kontaktieren, falls weitere Nachweise notwendig sind, z.B. Belege über Ihre Wohnungssituation, Ihre Arbeitssituation und Ihre finanzielle Lage bzw. über vorangegangene Kredite.
Die Finanzierungshöhe wird Ihren persönlichen finanziellen Verhältnissen angepasst und ist von Person zu Person unterschiedlich. Geben Sie bei der Kreditanfrage einfach Ihre persönlichen Angaben sowie Ihren gewünschten Betrag ein. Wir erstellen Ihnen gerne eine individuelle Offerte. Eine Kreditvergabe ist verboten, wenn sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt (gesetzliche Angabe gem. Art. 3 UWG).
Nein. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anfrage diskret und vertraulich.
Eine Kreditvergabe ist ab CHF 500.- möglich.
Im Normalfall muss die erste Rate einen Monat nach der Auszahlung bezahlt werden (zum 1. eines jeden Monats). Genauere Angaben finden Sie in Ihrem Kreditvertrag.
Wenn Sie bei einer oder mehreren Fremdbanken laufende Kredite haben, können Sie diese mit der sogenannten «Externen Ablösung» ablösen. Dies bedeutet, dass mit einem Teil des Kreditbetrags, den Sie bei Cembra aufnehmen, Ihre restlichen Verpflichtungen bei der/den andere/n Bank/en beglichen werden.
Der dafür benötigte Gesamtbetrag geht zu Lasten Ihres Cembra Kreditbetrags bzw. wird von diesem in Abzug gebracht. Die Möglichkeit der externen Ablösung bietet Ihnen den grossen Vorteil, nur noch einen laufenden Kredit tilgen zu müssen. So bringen Sie Ordnung in Ihre Finanzen und behalten stets den Überblick.
Das Formular «Zahlungsauftrag für externe Ablösung» ist Bestandteil Ihres Vertragspakets.
Weitere Informationen zur «Externen Ablösung» finden Sie hier.
Wenden Sie sich an Ihren Kundenberater oder kontaktieren Sie eine unserer Filialen.
Ja, eine Aufstockung Ihres Kredits ist grundsätzlich möglich, abhängig von Ihrer finanziellen Situation. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater oder stellen Sie direkt einen Online-Kreditantrag.
Nein, sowohl beim Barkredit wie auch beim Barkredit Plus ist die Eröffnung kostenlos.
Als Absicherung gegen unverschuldete Zahlungsunfähigkeit (z.B. bei Unfall, Krankheit, Invalidität oder Arbeitslosigkeit) empfehlen wir den Abschluss einer Raten-Versicherung. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Website und unter der Gratisnummer 0800 814 800.
Privatpersonen können Ihre Schuldzinsen von der Einkommenssteuer absetzen. Die dazu nötige Zinsbescheinigung erhalten Sie einmal im Jahr automatisch zugesandt.