Als Angestellter bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit:
Deckung des Kartensaldos der Monatsabrechnung unmittelbar vor dem versicherten Ereignis bis maximal CHF 15’000 und von maximal 3 Schadenfällen. Die Gutschrift des gedeckten Betrages im Schadenfall erfolgt in drei Schritten (jeder Schritt setzt das Andauern der Arbeitslosigkeit während des Zeitraums voraus):
- nach den ersten 30 Tagen (Wartefrist): 5 Prozent des versicherten Kartensaldos
- nach weiteren 30 Tagen: 5 Prozent des versicherten Kartensaldos
- nach weiteren 30 Tagen: 90 Prozent des versicherten Kartensaldos
Zu beachten sind die Ausschlussgründe gemäss AVB Ziffer VII.
Als selbstständig Erwerbender bei schwerer Krankheit:
Deckung des Kartensaldos der Monatsabrechnung unmittelbar vor dem versicherten Ereignis bis maximal CHF 15’000 Franken und von maximal einem Schadenfall. Die Gutschrift des gedeckten Betrages im Schadenfall erfolgt nach einer Wartefrist von 30 Tagen in einem Schritt. Zu beachten sind die Ausschlussgründe gemäss AVB Ziffer IX.
Als Angestellter oder selbstständig Erwerbender bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit oder Krankenhausaufenthalt:
Deckung des Kartensaldos der Monatsabrechnung unmittelbar vor dem versicherten Ereignis bis maximal CHF 15’000 Franken und maximal drei Schadenfälle. Die Gutschrift des gedeckten Betrages im Schadenfall erfolgt in drei Schritten (jeder Schritt setzt das Andauern der Arbeitsunfähigkeit während des Zeitraums voraus):
- nach den ersten 30 Tagen (Wartefrist): 5 Prozent des versicherten Kartensaldos
- nach weiteren 30 Tagen: 5 Prozent des versicherten Kartensaldos
- nach weiteren 30 Tagen: 90 Prozent des versicherten Kartensaldos
Zu beachten sind die Ausschlussgründe gemäss AVB Ziffer V.