Der Zinsausweis wird jeweils im Januar auf eService zur Verfügung gestellt. Sie erhalten via E-Mail eine Benachrichtigung, sobald der Ausweis zur Verfügung steht.
Den Zinsausweis finden Sie unter der Rubrik: Konten und Karten -> Rechnungen -> Zinsausweis.
Allen per Stichtag 31. Dezember auf eService registrierten Kunden wird der Zinsausweis ausschliesslich elektronisch zur Verfügung gestellt, sofern per diesen Datums ein offener Saldo zu Ihren Lasten besteht und/oder während dem betreffenden Steuerjahr Zinsen angefallen sind.
Wenn per 31. Dezember kein Saldo zu Ihren Lasten besteht und keine Zinsen im betreffenden Steuerjahr angefallen sind.
Den Zinsausweis stellen wir Ihnen für das Ausfüllen der Steuererklärung zur Verfügung.
Wir können Ihnen dazu keine Auskünfte erteilen. Wir empfehlen, die Wegleitung zur Steuererklärung zu konsultieren oder sich an Ihr zuständiges Steueramt oder Ihren Steuerberater zu wenden.
Saldo der letzten Rechnung abzüglich allfällig geleisteten Zahlungen und alle weiteren bis zum 31. Dezember belasteten Transaktionen.
Wir sind verpflichtet, im Zinsausweis den offenen Betrag per Stichtag 31. Dezember auszuweisen.
Der Begriff stammt aus dem Lateinischen (salvo errore et omissione) und bedeutet „Irrtümer und Auslassungen vorbehalten“.