Kann ich das Rechnungsdatum ändern? expand_more
Karteninhabern, welche das ihnen zugeteilte Rechnungsdatum ändern möchten, offeriert Cembra Money Bank eine Auswahl von sechs alternativen Rechnungsdaten. Setzen Sie sich dazu mit unserem Kundendienst unter der Telefonnummer 044 439 40 20 in Verbindung.
Wie lange dauert die Zahlungsfrist? expand_more
Ab Rechnungsdatum beginnt die Zahlungsfrist von 20 Tagen. Bitte beachten Sie, dass innerhalb dieser Frist Ihre Zahlung bei uns eingehen muss. Veranlassen Sie bitte daher Ihre Zahlung rechtzeitig.
Bietet Cembra Money Bank für die Cembra Mastercard ein Lastschriftenverfahren (LSV) an?
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Ja. Karteninhaber einer Cembra Mastercard können ihre Rechnungen via Lastschriftverfahren (LSV) begleichen. Der gesamte Rechnungsbetrag wird direkt dem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto des Karteninhabers belastet.
Kann ich eine erfolgte LSV-Belastung auf meinem Konto widerrufen? expand_more
Karteninhaber können innerhalb von 30 Tagen die Kontobelastung widerrufen, indem sie vom ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Für jede abgelehnte Kontobelastung durch die Bank oder Post sowie infolge eines ungerechtfertigten Widerspruchs erhebt Cembra Money Bank eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.-. Wird die automatische Kontobelastung drei Mal in Folge abgelehnt, wird der LSV-Auftrag von Cembra Money Bank gekündigt und dem Karteninhaber ein Einzahlungsschein zugestellt.
Was geschieht, wenn ich innerhalb der Zahlungsfrist keine Zahlung oder eine Zahlung leiste, die kleiner ist als der in der Rechnung aufgeführte Mindestbetrag?
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Sie erhalten eine Mahnung, die gebührenpflichtig ist. Zudem werden Ihnen Kredit- bzw. Verzugszinsen belastet.
Welche Möglichkeiten habe ich, den Rechnungsbetrag zu begleichen? expand_more
Bei der Bezahlung der Monatsrechnung haben Inhaber einer Cembra Mastercard zwei Möglichkeiten:
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Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags - Zahlen Karteninhaber den gesamten Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist, werden keine Kreditzinsen belastet.
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Teilzahlung - Karteninhaber haben die Möglichkeit, einen Teilbetrag zu bezahlen. Dieser muss dem Mindestbetrag (3% des Rechnungsbetrags, mindestens CHF 50.-) entsprechen. Beide Beträge sind in der Monatsrechnung angegeben. Beachten Sie, dass die Zahlung eines Teilbetrages zu einer Kreditzinsbelastung führt.
Muss ich auch Zinsen bezahlen, wenn ich den gesamten Rechnungsbetrag rechtzeitig begleiche?
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Nein. Kreditzinsen werden nur belastet, wenn der Karteninhaber von der Teilzahlungsoption Gebrauch macht oder mit seiner Zahlung in Verzug kommt. Begleicht der Karteninhaber fristgerecht den gesamten Rechnungsbetrag, wird kein Zins belastet.
Wie werden die Kreditzinsen im Falle einer Teilzahlungsoption berechnet? expand_more
Nutzt eine Person die Teilzahlungsoption und bezahlt den Mindestbetrag, werden ihr nur für die entsprechende Zahlungsperiode Zinsen belastet. Der Kreditzins für die Cembra Mastercard beträgt 12,95% pro Jahr. Dabei werden die Zinsen für jede einzelne Transaktion rückwirkend ab dem Transaktionsdatum bis zu deren vollständigen Begleichung berechnet. Der Eingang einer Mindest- bzw. Teilzahlung wird angerechnet. Bitte beachten Sie das folgende Zinsberechnungsbeispiel.
A. Bezahlung eines Teilbetrages
Frau Muster ist Inhaberin einer Cembra Mastercard. Am 15. März kauft Frau Muster einen neuen Fernseher bei Fantasie-Media. Sie bezahlt ihren Einkauf von CHF 100.- mit der Cembra Mastercard. Die Transaktion wird an demselben Tag bei Cembra im System verbucht. Am 31. März erhält Frau Muster die Monatsrechnung von Cembra mit einem Totalbetrag von CHF 100.-. Dabei wird sie aufgefordert, ihre Rechnung innert 20 Tagen zu begleichen. Die Zahlung muss daher bis spätestens 20. April bei Cembra eintreffen.
Frau Muster macht Gebrauch von der Teilzahlungsmöglichkeit. Am 20. April begleicht sie CHF 50.- ihrer Rechnung. Dieser Betrag trifft am 20. April bei Cembra ein.
Weil Frau Muster lediglich eine Teilzahlung geleistet hat, werden Kreditzinsen von 12,95% auf die Transaktion berechnet.
Der Kreditzins von 12,95% pro Jahr wird auf dem Betrag von CHF 100.- vom 15. März (Transaktionsdatum) bis zum Eingang der Zahlung des Teilbetrags am 20. April von CHF 50.- berechnet. Vom 21. April bis zum Eingang der nächsten Zahlung erfolgt die Zinsberechnung auf dem Betrag von CHF 50.-.
B. Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrags
Hätte Frau Muster den gesamten Rechnungsbetrag von CHF 100 innerhalb der Zahlungsfrist, spätestens per 20. April bezahlt, wäre keine Zinsbelastung erfolgt.
Wie ist der Bearbeitungszuschlag von 2.0% bei Auslandtransaktionen zu verstehen? expand_more
Ein Bearbeitungszuschlag von 2.0% auf den konvertierten Gesamtbetrag wird Ihnen für im Ausland (exklusive Liechtenstein) getätigte Transaktionen in Fremdwährung (oder bei CHF-Transaktionen im Ausland) berechnet. Dies gilt auch für Transaktionen, die bei ausländischen Webseiten getätigt werden.
Wie kann ich als Kunde bei Käufen im Internet erkennen, wo der Händler seinen Sitz hat?
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Internet-Anbieter erwecken oft den Eindruck, dass es sich um Schweizer Anbieter handelt (z.B. Domain mit ".ch", Preise in CHF). Das Impressum oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters geben über den Firmensitz Auskunft und können über die Online-Plattform des jeweiligen Händlers geprüft werden.
Was ist eine Auslandtransaktion in CHF? expand_more
Alle Transaktionen, welche mit einer Schweizer Kreditkarte bei einer ausländischen Akzeptanzstelle in Schweizer Franken abgerechnet werden, gelten als Auslandtransaktion in Schweizer Franken. Dies ist entweder eine Transaktion mit einer direkten Währungsumrechnung in Schweizer Franken am jeweiligen Einkausort oder eine Transaktion in Schweizer Franken auf einer ausländischen Webseite (Käufe im Internt oder via App).
Wie ist die Gebühr für Lotto-, Wett- und Casinotransaktionen zu verstehen? expand_more
Ein Bearbeitungszuschlag von 3,75% wird auf den Gesamtbetrag von Schweizer oder ausländischen Lotto-, Wett- und Casinotransaktionen berechnet. Dies gilt auch für Transaktionen, die bei in- und ausländischen Websites für Lotto-, Wett- und Casinotransaktionen abgewickelt werden. Die Schweizerische Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande sind vom Bearbeitungszuschlag ausgenommen.
Ist die Cembra Mastercard sicher? expand_more
Die Cembra Mastercard ist mit der neuesten Chiptechnologie ausgerüstet und bietet Ihnen einen erhöhten Schutz vor Kartenmissbrauch. Hiermit wird Ihnen ermöglicht, sich mit Ihrem persönlichen PIN-Code zu identifizieren und die Transaktion zu genehmigen. Der PIN ersetzt an vielen Zahlungsterminals Ihre Unterschrift. Es gibt noch immer Zahlungsterminals, an welchen man weiterhin nur mit der Unterschrift die Zahlung bestätigt.
Benötige ich für den Einsatz meiner Cembra Mastercard einen PIN? expand_more
Ihr persönlicher PIN-Code erlaubt es Ihnen, Ihre Cembra Mastercard dort einzusetzen, wo Ihre Identifikation zur Zahlung mittels PIN-Eingabe erfolgt (z.B. in Conforama Filialen, an Tankstellen oder bei Bargeldbezügen an Bancomaten). Die Eingabe des PINs ersetzt dabei Ihre Unterschrift. Ob eine Transaktion mittels Unterschrift oder PIN-Eingabe erfolgt, entscheidet immer das jeweilige Mastercard Vertragsgeschäft. Ihren PIN-Code erhalten Sie mit separater Post. Dieser kann an jedem Bancomaten in der Schweiz geändert werden.
Was passiert, wenn ich meinen PIN-Code vergessen habe? expand_more
Falls Sie Ihren PIN-Code vergessen haben, können Sie unter der Nummer 044 439 40 20 einen neuen PIN-Code beantragen. Ihnen wird eine Gebühr von CHF 20.- in Rechnung gestellt.
Was geschieht, wenn ich den PIN-Code falsch eingebe? expand_more
Sie haben drei Versuche, Ihren PIN-Code korrekt einzugeben. Nach der dritten falschen Eingabe wird aus Sicherheitsgründen Ihre Kreditkarte blockiert. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an unseren Kundendienst (Tel. 044 439 40 20 ) damit wir Ihnen einen neuen PIN-Code und eine neue Karte zustellen können.
Was sind meine Sorgfaltspflichten? expand_more
Um Missbräuche mit Ihrer Cembra Mastercard zu verhindern, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:
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Unterschreiben Sie Ihre Cembra Mastercard umgehend nach Erhalt auf dem dafür vorgesehenen Unterschriftsstreifen auf der Rückseite. Ändern Sie zudem den mit separater Post erhaltenen PIN-Code, wobei der von Ihnen gewählte PIN-Code nicht aus einer leicht zu erratenden Kombination wie beispielsweise einer Telefonnummer, einem Geburtsdatum oder einem Autokennzeichen bestehen sollte.
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Bewahren Sie die Karte stets mit grösster Vorsicht auf und überlassen Sie weder die Karte, noch die Kartennummer anderen Personen, auch nicht Familienangehörigen oder Freunden.
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Überprüfen Sie die Monatsrechnungen auf falsche Transaktionen oder andere Unregelmässigkeiten und rufen Sie uns bei Feststellung solcher Buchungen unverzüglich unter der Nummer 044 439 40 20 an.
Was muss ich im Falle eines Verlusts oder Diebstahls meiner Karte unternehmen? expand_more
Bei Verlust oder Diebstahl muss die Karte umgehend durch einen Anruf bei der Tel. 044 439 40 20 gesperrt werden. Diese Dienstleistung steht Ihnen während 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr kostenlos zur Verfügung. Befinden Sie sich im Ausland, erreichen Sie uns unter der Telefonnummer: +41 44 439 40 20 . Es empfiehlt sich, die 24-Stunden-Service-Nummer, die sich im Übrigen auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte befindet, an einem separaten Ort aufzubewahren oder direkt in Ihrem Mobiltelefon zu speichern. Für die Ersatzkarte stellen wir Ihnen eine Gebühr von CHF 20.- in Rechnung.
Umrechnung von Fremdwährungen? expand_more
Bei Verwendung der Karte in Fremdwährungen anerkennt der Inhaber einen Bearbeitungszuschlag auf dem in Schweizer Franken umgerechneten Gesamtbetrag sowie den von der Herausgeberin am Tag der internationalen Transaktionsverarbeitung zugrunde gelegten Umrechnungskurs. Die Höhe des Bearbeitungszuschlags richtet sich nach der geltenden picture_as_pdf Gebührenübersicht .