PaymentProtect

Bleiben Sie flexibel in unsicheren Zeiten.

PaymentProtect deckt Ihren aufgelaufenen Kreditkartensaldo im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit.

  • Prämie: monatlich 0.65 Prozent des auf dem Monatsauszug ausgewiesenen Saldos

Die Höhe der Versicherungsprämie passt sich dem offenen Saldo des Kreditkartenkontos an. Besteht kein offener Saldo, wird auch keine Prämie belastet. Der Versicherungsschutz beginnt für alle Risiken nach einer 60-tägigen Karenzfrist.

Jetzt beantragen

Ihre Vorteile mit PaymentProtect

Alle Vorteile auf einen Blick:

  • Schutz – Sie erhalten sich Ihre Zahlungsfähigkeit und Ihre Ersparnisse sind geschützt.
  • Sorgenfrei – Sie haben keine finanziellen Unannehmlichkeiten in beruflich schwierigen Situationen.
  • Keine Mindestprämie – Sie bezahlen nur, wenn Sie Ihre Kreditkarte auch nutzen.
  • Optional – die Versicherung ist freiwillig.


Ihre Leistungen mit PaymentProtect

Im Schadenfall des Hauptkarteninhabers beziehungsweise der Hauptkarteninhaberin

  • Gedeckt ist der vor dem Ereignis aufgelaufene Saldo auf dem Kreditkartenkonto (unter Ereignissen ist Folgendes zu verstehen: für Angestellte eine vollständige Arbeitsunfähigkeit oder eine unverschuldete Arbeitslosigkeit und für selbstständig Erwerbende eine vollständige Arbeitsunfähigkeit oder eine schwere Krankheit).
  • Gedeckt ist der Saldo auf der Haupt- sowie der Zusatzkarte.
  • Gedeckt sind Saldobeträge bis maximal 15’000.– Franken bei maximal drei Schadenfällen (bei schwerer Krankheit erfolgt das sofortige Ende der Deckung).
  • Der Versicherungsschutz beginnt für alle Risiken nach einer 60-tägigen Karenzfrist.
  • Im Schadenfall erfolgt eine Gutschrift des gedeckten Betrages in drei Schritten. Jeder Schritt setzt das Andauern der Arbeitsunfähigkeit, der Arbeitslosigkeit oder des Spitalaufenthaltes während des Zeitraums voraus:
    • nach den ersten 30 Tagen (Wartefrist): Gutschrift von 5 Prozent des gedeckten Betrages
    • nach weiteren 30 Tagen: Gutschrift von 5 Prozent des gedeckten Betrages
    • nach weiteren 30 Tagen: Gutschrift der restlichen 90 Prozent des gedeckten Betrages